Information zur Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern:
Gesetzliche Voraussetzungen
Ablauf
Erforderliche Dokumente
Wer ein Einbürgerungsgesuch stellt, hat sich gemäss Bürgerrechtsverordnung des Kantons Solothurn darüber auszuweisen, dass sie/er handlungsfähig ist oder die gesetzliche Vertretung dem Gesuch zugestimmt hat, die schweizerische Rechtsordnung beachtet und ihren/seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt.
Folgende Unterlagen müssen dem Einbürgerungsgesuch beigelegt werden:
Dauer
Das Einbürgerungsverfahren wird nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt und dauert 3 bis 6 Monate. Das Kantonsbürgerrecht ist Voraussetzung für die Einbürgerung in der Gemeinde Hägendorf. Dies wird mit gleichem Gesuch beantragt, verlängert jedoch das Verfahren um ca. 6 Monate.
Gebühren
Ehefrauen, welche ihr Hägendörfer Gemeindebürgerrecht zugunsten des Ehemannes gemäss damaligem Gesetz aufgeben mussten, können ihr Gemeindebürgerrecht inkl. Kantonsbürgerrecht für CHF 100.00 Schreibgebühren wieder zurück erhalten.
*Gilt für Bürgerinnen und Bürger, welche das Kantonsbürgerrecht noch nicht besitzen.
Gesuchsformular herunterladen, ausdrucken und ausfüllen (ausser Abschnitt D):
Senden Sie das Gesuchsformular (auch Bewerber für das Gemeindebürgerrecht) ausgefüllt und unterschrieben inkl. erforderlichen Dokumenten entweder elektronisch an info@buergergemeinde-haegendorf.ch oder per Post an:
Bürgergemeinde, Einbürgerungen, Allerheiligenstrasse 22, 4614 Hägendorf.
Für Fragen zur Einbürgerung stehen Ihnen Herr Ruedi Studer (Tel. 079435 32 30) oder Frau Lucia Isenmann (Tel. 079 511 00 43, nur freitags) gerne zur Verfügung.
Gesuche werden ab Mitte August 2020 entgegengenommen.